Gartenhäuser werten das Grundstück deutlich auf und bilden einen perfekten Rückzugsort sowohl für Kleinen, als auch für Großen. Im Internet sind zahlreiche Bauanleitungen zum Selbstbau erhältlich. Die Grundstückbesitzer, die das Gartenhaus selbst aufbauen wollen, sollen auch andere Lösungen in Erwägung ziehen, bevor sie zum Hammer greifen.
In Bausatzform: Montagefreundlich und zeitsparend
Ein niedliches Spielhäuschen für die Kinder, ein Abstellraum für die Gartengeräte und ein Überwinterungsquartier für die Kübelpflanzen. Ein voll ausgestatteter Rückzugsort unter den Bäumen, eine Wohlfühl-Oase mit Sauna im Grünen oder ein ausgewachsenes Ferienhaus. Gartenhäuser haben mittlerweile einen breiten Einsatzbereich, erfüllen die höchsten Designansprüche und bestechen durch den Einsatz von widerstandsfähigen, pflegeleichten Materialien. Eine Klassik bilden kleine, überdachte Holzhütten, die aufgrund ihrer Größe und einfacher Konstruktion durch den Grundbesitzer selbst aufgebaut werden können. Kompliziertere Projekte erfordern schon handwerkliches Geschick. Wer aber bauliche Mängel vermeiden und seine kostbare Zeit sparen will, der soll sich besser nach den Gartenhäusern in Bausatzform umschauen. Die Bausatzteile sind so konzipiert, dass sie nur zusammengenagelt werden müssen. Um den richtigen Zuschnitt einzelner Holzbretter und -platten muss man sich also keine Sorgen machen.
All-in-One-Lösung: Gartenhäuser in Fertigbauweise
Eine große Stil- und Materialvielfalt präsentieren auch die Gartenhäuser in Fertigbauweise, die komplett vorgefertigt werden und im Nu auf dem Grundstück aufgebaut werden. Das einzige, worum sich der Grundstückbesitzer zu kümmern hat, ist die Errichtung des entsprechenden Fundaments. Hier stehen den Bauherren mehrere Möglichkeiten offen und sind von dem jeweiligen Gartenhaustyp abhängig. Wird ein Gartenhaus als ein Abstellraum aus Holz gedacht, so reicht eine Verdichtung des Untergrundes mit Kies und Sand und eine Betonplatte oder Betonpflastersteinen oben drauf. Bei Gartenhäusern, die den Wohn- oder Freiheitszwecken dienen sollen, ist schon zwischen der Fundamentplatte, dem Streifenfundament und dem Punktfundament zu erwägen. Entscheidend dabei ist der Baugrund.